Diese unerträgliche ‚Demokraten-Heuchelei‘ von Frieden und Toleranz. . .
Herr Ott drückte den falschen Button
Im Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern herrscht
nun sichtlich große Aufregung. Die Komplettversager aus der
Politik, die man, wie Lorenz Caffier, daran erkennt, daß sie sich
ausschließlich des Kampfes gegen Rechts verschrieben, weil sie :
a. nichts anderes haben und b, nichts anderes können, schießen
ihren zukünftigen Justizminister ab.
Dessen schweres ´´ Verbrechen „ bestand darin, im Gegensatz zu
Caffier & Co noch über eine eigene Meinung zu verfügen und da –
durch auf Facebook Gefallen an einigen AfD-Beiträgen gefunden
zu haben.
In der deutschen Blumenkübel-Demokratie bedeutet es geradezu
das politische Todesurteil, sich einen Luxus, wie eine eigene Mein –
ung oder etwa sogar Sachverstand zu leisten.
Nachdem der Greifswalder Oberstaatsanwalt Sascha Ott nun unter
einige AfD-Seiten den Like-Button gedrückt, entschied sich der aus
dem Amt scheidende Lorenz Caffier gegen ihn. Besäße Herr Caffier
etwas Objektivität, dann hätte er es sich vielleicht erst einmal ge –
fragt, warum CDU-Mitglieder lieber die AfD-Seiten…
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Der Deutsche ist immer schuld
Irgendwie schaffen es die Presstituierten doch immer wieder,
es in ihrer tendenziösen Berichterstattung so darzustellen als
ob der Deutsche an allem schuld sei. In den ´´ Qualitätsmedien „
wird in gleichbleibend schlechter Qualität der Deutsche als der
Schuldige hingestellt. Das hat man seit 1945 von den Alliierten,
quasi als ´´ Kollektivschuld „, mit der Muttermilch aufgesogen
und in den damals von ihnen lizensierten Blättern bis auf den
heutigen Tag, ohne Sinn und Verstand, so beibehalten.
In den meisten Fällen, in denen ein Straftäter mit Migrations –
hintergrund die führende Rolle spielt, wird diese Rolle dem
deutschen Polizeibeamten zuteil. Ob krimineller Selbstmörder,
Amokläufer oder Terrorist, der sich nur durch Schußwaffen –
gebrauch noch stoppen ließ, immer werden von den Medien –
huren und Zeilenstrichern letztendlich Polizisten öffentlich
an den Pranger gestellt.
Kann man aber nun keinen Deutschen konkret als Person be –
nennen, so wird der Straftäter mit Migrationshintergrund zu
einem…
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Dieser ANGEBLICHE Reichsbürger – Der BRD Schwindel
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von das_ding
Bzgl. dieses ANGEBLICHEN Reichsbürgers, der vor ein paar Tagen 4 “Polizisten” beim, Sturm in sein Haus angeschossen hatte…, hier mal eine Aufklärung aus dem Trockenen.
Ich kenne die Geschichte nicht selbst, aber ich lese hier nur Gewichtungen auf Angstmachendes und Sachen die man als falsch “empfinden” könnte und frage mich deshalb wieder einmal, warum Ihr Vollhonks immer wieder die ganz offensichtlich “aufgehübschten” Versionen der Mainstreammedien verbreitet.
Fakten, die gegen die offizielle Version der Ereignisse, sprechen i.d.R. eine ganz andere Sprache. Fakten z.B. sind…:
1. Er besaß die Waffen ganz legal… also sogar nach BRD-Recht.
2. Er war als legaler Waffenbesitzer xx-fach überprüft und niemals auffällig
3. Er hat einen völlig legalen Staatsangehörigkeitsausweis gemacht, oder völlig legal seine Meinung geäussert, als auch lediglich um die Nennung bzw. Einhaltung geltender Gesetze durch die Behörden gebeten, für Sachen, welche die “Behörden” erheben wollten, dies aber nicht konnten/wollten… Auf Deutsch: DIE BEHÖRDEN haben illegal gehandelt und wollten es nicht zugeben. ZUR STRAFE wurde er dann für nicht mehr geeignet erklärt, Waffen zu besitzen.
4. Er wurde nicht aufgefordert seine Waffen abzugeben, sondern sofort unangemeldet von bewaffneten Leuten in SEINER WOHNUNG überfallen
5. Als LEGALER Waffenbesitzer muss er übrigens sehr-scharfe Prüfungen in Bezug auf das Waffenrecht bestehen. Dieses sagt z.B. aus, daß er ZU HAUSE (oder seinen Geschäftsräumen) also auch seine Waffen offen tragen dürfte…!
6. Das Waffenrecht sagt explizit: Bei einem bestehenden Angriff auf das eigene (oder fremde) Leben, oder existenzielle Rechtsgüter, darf er die Schußwaffe einsetzen. Dies gilt erst Recht, wenn der Angreifer selbst bewaffnet ist….!
7. §113 Abs. 3 StGB – sagt GLASKLAR aus ,dass das Verbot sich gegen Vollzugsbedienstete (Polizei, Behörden etc) zu wehren, diese zu bedrohen, in die Nähe des Todes zu bringen usw.usw, welches in den ersten beiden Absätzen des 113 StGB behandelt wird NICHT GILT, wenn die Polizisten (etc) eine ILLEGALE Handlung durchführen. Und der Absatz 4 des besagten §§ 113 StGB sagt das die ersten beiden Absätze AUCH DANN NICHT Gelten, wenn der gegen die Polizisten vorgehende eigentlich davon ausgehen müsste, daß es sich um eine legale Aktion handelt. Sprich: Schießt jemand auf Polizisten die in Dienstkleidung sein Haus stürmen…, könnte er ja eigentlich davon ausgehen, daß sie eine legale (weil vom “echten” Richter angeordnete) Überfallhandlung durchführen, dann ist er TROTZDEM im Recht, wenn er die Polizisten alle umlegt. Also sofern sie nicht einen 100% wasserdichten Auftrag von Richterschaft und Staatsanwalt haben. Und einen solchen Wasserdichten Auftrag habe ich bisher noch nicht zu Gesicht bekommen. Noch NIE.
8. Ich habe selbst schon genug Überfälle der sogenannten “Polizei” erlebt und auch von meiner direkten Umgebung mitbekommen, wo die “Polizisten” sich eben NICHT als Polizisten gemeldet, oder als Polizei zu erkennen gegeben haben… Stell Dir vor, es stürmen schwarz vermummte bewaffnete Typen in Dein Haus… Ich möchte denjenigen sehen, der da erstmal nach Name oder Ansinnen fragt….
9. WER GENAU, und WODURCH GENAU und vor allem WARUM… wurde er für nicht mehr geeignet erklärt, Waffen besitzen zu dürfen???
Richtig: Von jenen, die ihn zum Reichsbürger erklärten. Die Ihn damit wegen seiner politischen Meinung DISKRIMINIERTEN.…!
Und dann WEIL er ein “Reichsbürger” wäre. Das ist aber im “schlimmsten Fall” eine Meinung und für die darf man nicht verfolgt oder diskriminiert werden…. Zumindest nicht in einem “Rechtstaat”.
10. Normalerweise ist die “Polizei” dazu angehalten die Gefahr für sich und andere zu minimieren. Jemand bewaffnet an einem Ort zu überfallen, an dem sich seine Waffen befinden, ist wohl kaum DIE VORGEHENSWEISE DER WAHL, um Gefährliche Situationen zu vermeiden….! Die richtige Vorgehensweise währe hier: Ihn über den den Entzug der Waffenrechtlichen Besitzerlaubnis zu informieren….!
NUR: Dagegen hätte er juristisch vorgehen können. Die Effektivität wäre also gegen NULL gegangen und die Auslöser der Situation, die örtlichen Behördenmitarbeiter hätten sich der Gefahr ausgesetzt der Verfolgung Unschuldiger, als auch der Vortäuschung von Straftaten und vieler anderer Dinge überführt zu werden.
11. Wäre DANN immer noch festgestellt worden, daß er psychisch nicht i.d.L. ist vernünftig mit Seinen Waffen umzugehen, hätte man ihn auch beim Gassigehen verhaften und später dann mit einem Schlosser völlig entspannd die Waffen beschlagnamen können…
12. Das trotzdem die für ALLE Beteiligten gefährlichste Variante des Einzugs der Waffen gewählt wurde ist hier KEIN ZUFALL. Vielmehr wurde hier eine Situation provoziert (Das provozieren von Straftaten, ist selbst ein STRAFBARER AKT!!!!!), die sich Medial in Szene setzen lässt.
DAS UND NUR DAS,
ist der einzige Grund für den Vorfall und in diesem Zusammenhang finde ich es einfach TOP, dass der Jenige den Pissern in Dienstkleidung gezeigt hat, daß sie nicht einfach tun und lassen können was sie wollen. Das auch sie nicht Kugelsicher sind.
Auch wenn ich Gewalt selbst als Mittel zum Zweck ablehne, so war sie in diesem Zusammenhang die richtige Wahl und mehr als gerechtfertigt. Ich kenne den Mann nicht, finde aber TOP, daß er nicht einfach klein bei gegeben hat. Meiner Meinung nach, hat er absolut RICHTIG gehandelt.
Die DIENSTKLEIDUNGSTRÄGER sollten jetzt mal begreifen, daß sie nur Kanonenfutter für die über ihnen sind.
Nachtrag :
Nennt dich jemand Reichsbürger ist ne Anzeige fällig: StGB §241a Politische Verdächtigung. Reichsangehöriger ist dagegen OK – weil das so auch im GG definiert ist
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
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