Zivilschutzgesetz: Bauernhöfe und Lebensmittelbetriebe werden notfalls beschlagnahmt

Das Erwachen der Valkyrjar

Im neuen Zivilschutzkonzept steckt außer der Empfehlung, einen 10-Tages-Vorrat bereitzuhalten, noch mehr: Im Krisenfall darf die Bundesregierung Bauernhöfe und Lebensmittelbetriebe beschlagnahmen und Regeln zu Produktion und Lebensmittel-Verteilung erlassen. Zur „zivilen Unterstützung der Bundeswehr“ sollen Bürger die Armee notfalls Kraftfahrzeuge und Treibstoff überlassen.

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Die Empfehlung, einen 10-Tages-Vorrat im Haus zu haben machte diese Woche mediale Furore. Im neuen Zivilschutzkonzept der Bundesregierung gibt es aber noch weitere interessante Punkte:

Es sind Befugnisse darin enthalten, mit denen die Regierung Regeln zur Produktion und Zuteilung von Lebensmitteln erlassen kann. Neu ist dabei, das Behörden notfalls Bauernhöfe und andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmen dürfen.Spiegel Online“ berichtete.

Offiziell kommt die Regierung mit dem Konzept den Anforderungen des Bundesrechnungshofes nach, der 2011 rügte, dass für eine Versorgungskrise nicht ausreichend vorgesorgt sei. Einerseits mahnte der Rechnungshof  „die Erarbeitung aktueller Krisenszenarien“ an, andererseits sprach er sich dafür aus, ein Gesamtkonzept zu erstellen. Bisher gab es zwei getrennte Gesetze: Für…

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