Vergewaltigung zweier Mädchen: Richter lässt vier Syrer mit Bewährung laufen – weil sie nicht vorbestraft waren

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Epoch Times, Freitag, 17. Juni 2016 22:59
Der Prozess gegen die vier jungen syrischen Vergewaltiger (14 bis 20) geht mit Bewährung aus. Sie hatten in der Silvesternacht im südbadischen Weil am Rhein, am Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz, zwei Mädchen (14, 15) in der Wohnung des 20-Jährigen vergewaltigt. Der Richter empfand die alleinreisenden Minderjährigen Bürgerkriegsflüchtlinge als „fast noch Kinder“ und den Wohnungsbesitzer als unreif. Das Jugendstrafrecht kam zur Anwendung.
Foto: Screenshot/Youtube

Schon kurz nach der Tat kursierte die Nachricht um die Vergewaltigung im Netz. Doch nicht nur dies sorgte für Empörung und Aufregung. Auch die Informationspolitik der Polizei kam in die Kritik, weil sich die Behörden weiterhin in Schweigen hüllten, ihren eigenen Angaben zufolge wegen Belangen des Jugend- und Opferschutzes.

Jetzt kam die Strafsache vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zur Verhandlung. Weil die Täter geständig waren, gab es im Vorfeld Zugeständnisse für Obergrenzen für die Bestrafung. Zudem saßen die Flüchtlinge aus…

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