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Von Marco Maier
Die Aufhebung der Stichwahl, bei der Van der Bellen Dank der Briefwählerstimmen gegen Hofer gewann, rückt in greifbare Nähe. Das Verfassungsgericht könnte dafür entscheiden, sollte sich nur ein Teil der FP-Vorwürfe bestätigen.
Der Sieg Alexander Van der Bellens bei der Stichwahl gegen Norbert Hofer steht auf äußerst wackligen Beinen. Wie die österreichische Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, deuten die Ergebnisse von Recherchen im Umfeld der Regierung und des VfGH darauf hin, zumal in dem 152 Seiten umfassenden Antrag von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache offenbar genügend Anhaltspunkte von Unstimmigkeiten vorhanden sind, die eine Wahlwiederholung nötig machen könnten. Demnach herrscht unter den
„Höchstrichtern und Regierungsexperten Fassungslosigkeit darüber, wie und in welchem Ausmaß sich die Wahlbehörden über die Vorschriften zum Umgang mit den Briefwahlstimmen hinweggesetzt haben“.
So sollen beispielsweise nicht nur Bezirkswahlbehörden die Briefwahlstimmen ausgezählt haben.
„So habe der Bezirkswahlleiter in einem Stimmbezirk eigenmächtig und ohne die übrigen Mitglieder der Bezirkswahlbehörde zu informieren am Sonntag fertig auszählen lassen, sodass die Behörde das Ergebnis am Montagnachmittag angeblich nur noch zu bestätigen brauchte“, berichtet die Zeitung weiter.
Zudem gibt es genügend Anhaltspunkte darüber, dass selbst für Demenzkranke und andere Pflegepersonen die selbst nicht wählen können Wahlkarten geordert, ausgefüllt und abgeschickt wurden. Die in der Verfassung festgeschriebene „persönliche Wahl“ (also die Regel, dass es nicht erlaubt ist, dass jemand anderes für einen selbst wählen geht) wird alleine dadurch schon ad absurdum geführt.
Angesichts dessen, dass die beiden Kandidaten entsprechend dem offiziellen Ergebnis nur 30.863 Stimmen auseinander liegen, reichen demnach schon 15.432 Stimmen aus, die auf relevant rechtswidrige Weise ausgezählt wurden. Und da man nachträglich nicht eindeutig feststellen kann, wer per Post und wer an der Urne gewählt hat, wird man um eine komplette Wahlwiederholung nicht herumkommen.
Wie man es aber auch dreht und wendet: Österreichs demokratisches System wird dadurch auf jeden Fall schwer beschädigt. Vielleicht braucht es tatsächlich Wahlbeobachter der OECD im Land. Schaden könnte es jedenfalls nicht.
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Quelle: Präsidentenwahl: Österreich wird wohl erneut wählen müssen – Der BRD Schwindel
