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Die nächste Stufe der Internetzensur ist erreicht. Die EU hat unter dem Deckmantel der Bekämpfung von »illegalen Hassreden im Internet« in Union mit Twitter, Facebook, YouTube und Microsoft der freien Rede den Krieg erklärt. Dem Nutzer der ehemals freien Meinungsplattform namens Internet soll durch »Online-Verhaltensregeln«, erarbeitet durch Vertreter des demokratisch nie legitimierten EU-Ungetüms, der Maulkorb verpasst und so unerwünschte Kritik unterbunden werden.

Welche Inhalte die EU-Kommission als »unerlaubt« ansieht, kann aus den selbstherrlich erstellten Regularien nicht ersehen werden, da faktisch alles, was dieser Superbehörde als politisch inkorrekt erscheint, per definitionem als »Hassrede« oder »Anstiftung zur Gewalt« umgedeutet und ausgelegt werden kann. Kritik an der aktuell stattfindenden Massenimmigration und am sich immer weiter ausbreitenden Islam in Europa oder EU- und Eurokritik werden so per Dekret zur »Hassrede« und strafbar.
Der scheinheilig geführte Kampf gegen den »Terror« ist ein Kampf gegen die Meinungsfreiheit
Als Aufhänger für diese »Initiative« wird einmal mehr auf den Kampf gegen den »Terrorismus« mit Blick auf die jüngsten dschihadistischen Terroranschläge in Paris und Brüssel verwiesen.
»Die jüngsten Terroranschläge und die Nutzung sozialer Medien durch terroristische Gruppen zur Radikalisierung junger Menschen machen die Bewältigung dieses Problems umso dringlicher«, so die Begründung.
Ein Kampf, der mit hoher Wahrscheinlichkeit nie in diesem Ausmaße hätte geführt werden müssen, wenn die Verantwortlichen sich nicht das Ziel der nationalen ‒ und ethnischen ‒ Auflösung Europas durch mehrheitlich muslimische Massenimmigration und die Erschaffung eines Superstaats zum Ziel gesetzt hätten.
Der Start der Initiative »Bekämpfung illegaler Hassrede im Internet« wurde am 31. Mai von der Europäischen Kommission angekündigt. In der zugehörigen Pressemitteilung stellt die Europäische Kommission die zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft erarbeiteten und als unabdingbare Notwendigkeit deklarierten Eingriffe in die Meinungsfreiheit der europäischen Bürger wie folgt dar:
»Die IT-Unternehmen unterstützen die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, dafür zu sorgen, dass Online-Plattformen keine Möglichkeit dafür bieten, dass sich illegale Hassbotschaften im Internet verbreiten. Zusammen mit anderen Plattformanbietern und Betreibern sozialer Medien tragen sie eine gemeinsame Verantwortung für die Förderung der Meinungsfreiheit im Internet.«
Die Kommission stellt weiter fest, dass es zur
»Verhütung der Ausbreitung illegaler Hetze« von »wesentlicher Bedeutung sei, dass nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in allen Mitgliedstaaten vollständig durchgesetzt werden, sowohl online als auch im Offline-Umfeld«.
»Vorschriften zur Kriminalisierung der Hassbotschaften«
Hier hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit seiner »Internet Taskforce« bereits effektive Vorarbeit geleistet, indem er unter anderem in Zusammenarbeit mit der ehemaligen Stasi-Zuträgerin und jetzigen Vorsitzenden der linkspolitischen Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, das zulässige Meinungsbild in Deutschland orchestriert.
Dem EU-Bürger, der sich des Verbrechens eines »Hasskommentars« schuldig gemacht hat, ist wie folgt zu begegnen:
»Während die wirksame Anwendung der Vorschriften zur Kriminalisierung der Hassbotschaften von soliden strafrechtlichen Sanktionen gegen die Täter von Hassreden und ihrer Vollstreckung abhängig ist, müssen ergänzend Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen sollen, dass Online-Vermittler und Social-Media-Plattformen nach Eingang einer diesbezüglichen stichhaltigen Meldung innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf Hassrede im Internet reagieren. Damit eine Meldung als stichhaltig gilt, sollte sie ausreichend genau und ausreichend begründet sein.«
Nachfolgend werden dann in der besagten EU-Pressemittelung Lobpreisungen auf die Brüsseler »Initiative« durch die ins Zensurboot gesprungenen Vertreter aus den Reihen von Facebook-, Gleichstellungs- und EU-Bütteln aufgelistet, die als Beleg für die Richtigkeit der nun vereinbarten Aushebelung von Grundrechten herhalten sollen. Abschließend der 14 Punkte umfassende Verpflichtungskatalog, der unter anderem die »IT-Unternehmen« dazu »anhält«, »die Mehrheit der gültigen Meldungen in Bezug auf die Entfernung illegaler Hassreden in weniger als 24 Stunden zu prüfen und solche Inhalte zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren«.
»Orwellianisches« Vorgehen der EU
Die Gegner der Initiative sehen in ihr einen klaren Angriff auf die Redefreiheit in Europa und argumentieren, dass die Definition von »Hassrede« und »Anstiftung zur Gewalt« der EU so vage sei, dass es praktisch alles umfassen könnte, was von den europäischen Behörden als politisch inkorrekt eingestuft wird.
Die Löschungsbegehren des von der EU willkürlich als »offensiv« eingestuften Materials innerhalb 24 Stunden aus dem Internet wird als »orwellianisch« bezeichnet. Der Europarat warnt laut dem Internetmagazin netzpolitik vor Overblocking und Overfilterung als Gefahren für die Meinungs- und Informationsfreiheit.
Eine Studie der internationalen Organisation mit dem Titel »Filtering, blocking and take-down of illegal content on the Internet« habe vor allem das Fehlen klar definierter Regeln und Prozesse bei gleichzeitiger Auslagerung der Entscheidungen an Behörden oder kommerzielle Selbstregulierung als Knackpunkte benannt.
Institutionelle Meinungszensur in vollem Gange
Beispiele für die bereits in vollem Umfang tätige institutionelle Meinungszensur gibt es bereits zuhauf: Mitte Februar ließ die Bundesregierung das große, mit mehr als 1,5 Millionen Nutzern verknüpfte Internet-Portal Anonymous schließen und abschalten, begleitet von Hausdurchsuchungen und Gefangennahme der Betreiber.
Anfang Juni hatte die Gesinnungspolizei des »kleinen Diktators von der Saar« Sportschützen ins Visier genommen. Ein bislang weder vorbestrafter noch irgendeiner Straftat verdächtigter Sportschütze hatte im Jahr 2015 einen Zeitungsartikel, der einen sexuellen Übergriff durch Immigranten auf eine junge Frau zum Inhalt hatte, wie folgt kommentiert:
»Passt auf eure Frauen und Töchter auf. Aber vor allem – bewaffnet euch!«
Es kam zur Anzeige. Der zuständige bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) München bewirkte, dass dem Waffenbesitzer nicht nur seine Waffenbesitzkarte entzogen wurde, sondern auch seine Waffenhandelserlaubnis und damit seine berufliche Existenz zerstört wurde. Das Urteil der bayrischen Richter endet mit dem Satz: »Dieser Beschluss ist unanfechtbar.«
Nur zwei Beispiele von vielen, die als Warnung an all jene, die das öffentliche Meinungsbild der politisch- und medial Verantwortlichen zu stören wagen, gerichtet ist.
Alle sind gleich, nur Linksextremisten sind gleicher
Gänzlich unbeachtet dagegen bleiben nach wie vor Hass- und Gewaltaufrufe von links. Das Kampforgan der Linksextremisten im Internet, das Portal Indymedia, darf unbeanstandet zu Gewalttaten anstacheln und über ihre Ausführung berichten. Deren Aktivitäten rufen nicht die »Kämpfer gegen Gewalt und Hass« auf den Plan. Sie werden vielmehr eher noch mit staatlichen Fördergeldern und Auszeichnungen fürs »zivilgesellschaftliche Engagement« belobigt.
Islamistische Propaganda ist ebenso wenig Anlass für die behördlich legitimierte Zensur. Vielmehr wird das Zusammenstellen von offiziellen Polizeiberichten und Bekanntmachungen im Internet von Maas-Spitzeln und ihren willigen Helfern rigoros unterbunden. So erging es einem Online-Portal, das nach den Verbrechen der Silvesternacht eine Karte auf Grundlage des Twitter-Account xyeinzelfall erstellte, indem Medien- und Polizeiberichte nach Straftaten abgesucht und auf dieser Karte visualisiert wurden.
Angesichts des massiven Vorgehens gegen eines der höchsten Güter einer demokratischen Gesellschaft wunderte es denn auch nicht, dass viele sich ein zweites »soziales Nutzerkonto« beim Facebook-Konkurrenten VKontakte ‒ einer russischen Plattform ‒ einrichten, wo Maas, Kahane und ihre Genossen aus Brüssel sich bislang noch keinen Zutritt verschaffen konnten und den Möchtegernweltmonopolisten von Facebook und Co bislang noch die Stirn geboten werden kann.
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Quelle: Der Krieg gegen die freie Rede ist eröffnet – Der BRD Schwindel