Es war einmal…… Teil 8
… Fortsetzung
Allemanien war also in vier Teile, sogenannte „Zonen“ unterteilt. Eine Zone, die von Ruslandia verwaltete, wurde „offiziell“ zu einem kleinen „Staat“ gemacht: „Allemanischen Demokratischen Verwaltung“. Die anderen drei Zonen zusammen nannte man: „Bundesverwaltung Allemanien“. Auch hier „gauckelte“ man den Menschen weltweit, nicht nur in Allemanien, vor, diese Verwaltung sei ein Staat.
Drei Jahre nach Waffenstillstand durften dann Vereine (Parteien), noch bestehende aus der Zeit der Weibacher Republik und neu gegründete, eine „neue“ Verwaltungsordnung (Hausordnung für das verwaltete Gebiet) ausarbeiten. Natürlich unter strengen Vorgaben, einmal der drei Westallierten für die Bundesverwaltung Allemanien sowie Ruslandias für die Allemanische Demokratischen Verwaltung im östlichen Teil des besetzten Gebietes. Die Hausordnung in der Allemanischen Demokratischen Verwaltung wurde sogar Vereinbarung (Verfassung) genannt, wobei die Menschen dort nicht dazu befragt wurden und diese auch nicht beschließen konnten!
Im westlichen Teil, also der Bundesverwaltung Allemanien, nannte man diese Hausordnung hochtrabend „Grundgesetz“…
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