Ist ein Bargeld-Limit erst einmal gesetzlich verankert, lässt es sich jederzeit mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen weiter nach unten nivellieren bis zur totalen Abschaffung von Bargeld.
Der Schutz des privaten Eigentums und der Privatsphäre sind vom Grundgesetz garantiert. Wenn nun aber die von der Bundesregierung in hektischer Betriebsamkeit vorangetriebene Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen Wirklichkeit werden sollte, bedeutet das einen einschneidenden Eingriff in die Autonomie der Bürger. „Überwachung und Enteignung“ würden damit „Tür und Tor geöffnet“, wie FDP-Chef Christian Lindner trefflich formulierte. – Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Inakzeptabel und unnötig obendrein.
Machen wir uns nichts vor: Die Unversehrtheit der Privatsphäre ist im Zeitalter von Internet und Smartphone schon längst nicht mehr gegeben. Mit jedem Klick im Netz, mit jeder Verwendung einer interaktiven App macht sich der User öffentlich. Er gibt persönliche Daten von sich preis, aus denen Internetgiganten wie Google und Co., Werbeagenturen, Wirtschaftsauskunfteien wie Schufa, aber auch Banken…
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