Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz

Das Erwachen der Valkyrjar

Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung

Das Grundgesetz ist für den „Alltag“ gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?

Adressat sind die Bürger

In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.

Der Widerstandsartikel richtet…

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Tschechien fordert Schließung der EU-Außengrenzen

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Tschechischer Vize-Premier Babis verlangt Schließung der EU-Außengrenzen und fordert ein Ende der „illegalen Flüchtlingswelle“. „Den Flüchtlingen muss gesagt, dass wir keinen ungehinderten Migrantenstrom akzeptieren werden“

 

Der tschechische Finanzminister und Vize-Premier Andrej Babis fordert die Schließung der EU-Außengrenzen, um eine ungehinderte Einwanderung zu verhindern. „Wir müssen die EU-Grenzen schließen und am besten in Türkei bereits auswählen, wen wir in die EU reinlassen“, sagte der 61-jährige Politiker dem Handelsblatt (Mittwochausgabe) in Prag. „Wir müssen genau zwischen Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen unterscheiden.“ Bislang habe die EU noch nicht gezeigt, dass sie dem Flüchtlingschaos Herr werden könne. „Den Flüchtlingen muss gesagt, dass wir keinen ungehinderten Migrantenstrom akzeptieren werden“, sagt Babis. „Wir müssen die illegale Flüchtlingswelle stoppen.“

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Weiterlesen und Quelle: http://www.mmnews.de/index.php/politik/57943-tschechien-flucht